Transparenzgesetz

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). 日博体育n und Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

Bestimmte Informationen werden zukünftig auf der elektronischen Transparenzplattform des Freistaates Sachsens, welche momentan noch im Aufbau ist, bereitgestellt. Für weitere Informationen kann ein Antrag in Schriftform oder elektronischer Form bei der Palucca 日博体育 für Tanz einschließlich Oberschule gestellt werden. Der Antrag muss im Regelfall nicht begründet werden. Der Antrag sollte aber nach § 10 Abs. 3 Sächsisches Transparenzgesetz begründet werden, wenn schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind. Einen Musterantrag und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten. Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: datenschutz(at)palucca.eu