Erasmus+ Personalmobilität für Hochschulpersonal

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

ERASMUS+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal an eine aufnehmende 日博体育 mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden (z. B. Sprachkursanbieter).

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. Im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

Die Weiterbildung kann z. B. in folgenden Formaten stattfinden: 

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Vorteile eines ERASMUS-Aufenthaltes:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

weitere Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)

Mobilität zu Unterrichtszwecken & Lehrendenmobilität (STA)

Das ERASMUS+-Programm fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige ERASMUS-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Auch Personal aus Einrichtungen der europäischen Programmländer kann zu Lehrzwecken an unsere 日博体育 eingeladen werden (Incoming-Mobilität).

Personalmobilität muss in einem ERASMUS+-Programmland stattfinden und darf nicht das Hauptwohnsitzland der geförderten Person sein. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • ProfessorInnen und DozentInnen mit vertraglichem Verhältnis zur 日博体育
  • DozentInnen ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte ProfessorInnen und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche MitarbeiterInnen
  • Unternehmenspersonal (Incoming-Mobilität)

Kontakt

Telefon: +49 (0)351 25906-49
E-Mail: international(at)palucca.eu  


​​​​​​​Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.