Master-Studiengang Choreografie

Eignungs- und Aufnahmeprüfungen des Studiengangs MAC für das Studienjahr 2026/2027 finden im Sommersemester 2026 statt.

Möchtest du mehr über das Master Choreography Programm erfahren? Am 20. Januar 2025 von 19.00 bis 20.30 Uhr hast du die Gelegenheit, unsere Studiengangsleiterin Prof. Katharina Christl kennenzulernen und dich beim virtuellen Master Info Day über die inhaltlichen Schwerpunkte sowie die Zugangsvoraussetzungen zu informieren.

    Die Voraussetzungen zum Master-Studiengang Choreografie sind:

    • eine allgemeine oder fachspezifische Hochschulzugangsberechtigung gem. § 17 (2) SächsHSFG
    • in der Regel mehrere Jahre Tanzpraxis
    • eine begonnene choreografische Karriere oder die erfolgreiche Präsentation eigener Choreografien sowie der Nachweis berufspraktischer Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr

    Ein Teil der Lehrveranstaltungen findet über ein internetbasiertes Lehrprogramm (OPAL) statt und hilft den Studierenden, ihre Zeit flexibel zu planen und ihr Studium auf ihre persönlichen Bedürfnisse abzustimmen.

    Im Master-Studiengang Choreografie wird alle zwei Jahre, immer zum Wintersemester gerader Jahre immatrikuliert, nächstmalig zum Wintersemester 2026/27.

    Der nächste Bewerbungszeitraum mit den kommenden Termine der Aufnahmeprüfungen in 2026 werden zeitnah bekanntgegeben.

    Der Immatrikulation geht ein Online-Bewerbungsverfahren mit Vorauswahl und Aufnahmeprüfung voraus. Die gleichzeitige Immatrikulation für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

    Zweck des Zulassungsverfahrens ist es, die besondere künstlerische Begabung einschließlich der dazugehörigen berufsspezifischen Anlagen und Fähigkeiten festzustellen. Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und einer darauffolgenden Aufnahmeprüfung. An der Aufnahmeprüfung nimmt teil, wer die Voraussetzungen zum Studium erfüllt und eine besondere künstlerische Eignung erwarten lässt.

    Im Master-Studiengang Choreografie wird alle zwei Jahre, immer zum Wintersemester gerader Jahre (nächstmalig zum WS 2026/27) immatrikuliert.

    Der Unterricht findet in englischer Sprache statt. Ein C1-Zertifikat muss bis zum Ende des zweiten Semesters eingereicht werden. Weitere Informationen und Institutionen, die das C1-Zertifikat anbieten, finden Sie hier.

    Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen. Das Zulassungsverfahren an der Palucca 日博体育 für Tanz Dresden besteht aus einer Vorauswahl und einer Online-Aufnahmeprüfung.

    Im Rahmen der Vorauswahl werden die folgenden einzureichenden Bewerbungsunterlagen geprüft, welche über das Bewerbungsportal hochzuladen sind:

    • beglaubigte Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über den Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und die berufliche Praxis (ausländische Zeugnisse in beglaubigter Übersetzung)
    • Motivationsschreiben in englischer Sprache, mit der Darstellung künstlerischer und kultureller Interessen und der Motivationsgründe für das Studium
    • Als Teil der Bewerbungsunterlagen ist ein schriftliches Konzept (in PDF-Format) einzureichen. Dieses Konzept soll sich auf ein eigenes choreografisches Projekt beziehen und nicht mehr als 1500 Zeichen umfassen. Es soll das Thema dieser Kreation sowie andere wichtige Aspekte oder Referenzen beinhalten, welche vom Bewerber/der Bewerberin als wichtig empfunden werden, um einen vollständigen Zugang zum künstlerischen Projekt zu haben. Das Konzept ist in englischer Sprache einzureichen.
    • Portfolio in englischer Sprache über bisherige Arbeiten im Bereich der darstellenden Künste in Form von Videolinks (Portale: Vimeo, Dailymotion, YouTube; maximal zehn Links; max. 60 Minuten Gesamtlänge) und einer Übersicht der eigenen choreografischen Arbeit
    • zwei Referenzen
    • ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg sowie den bisherigen künstlerischen Werdegang
    • ggf. Nachweise über bisherige Studienzeiten sowie Studien- und/oder Prüfungsergebnisse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Prüfungsamtes (falls zutreffend)
    • Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache nach der Zulassungsordnung MA Choreografie §2 Absatz 1 (für englischsprachige Muttersprachler entfällt die Einreichung eines Nachweises)

    Bei Bestehen der Vorauswahl wird der Bewerber zur Online-Aufnahmeprüfung zugelassen. Die Online-Aufnahmeprüfung besteht aus:

    1. einer choreografischen Aufgabe mit einem Musikstück, welches aus sechs vorgegebenen Musikbeispielen auszuwählen ist und vom Bewerber selbst tänzerisch interpretiert wird; diese choreografische Aufgabe ist per Video-Link einzureichen
    2. einer kompositorischen Aufgabe, welche in Form eines Videos ohne Schnitt von mindestens einer Minute bis max. zwei Minuten bearbeitet wird; diese kompositorische Aufgabe ist per Video-Link einzureichen
    3. eine schriftliche Reflexion mit vorgegebenem Thema (ein bis zwei A4-Normseiten); diese schriftliche Reflexion ist als PDF-Datei einzureichen
    4. der mündlichen Analyse eines vorgegebenen kurzen Tanzvideos
    5. der Präsentation einer eigenen Choreografie von ca. 5-10 Minuten Dauer; diese Präsentation ist per Video-Link einzureichen
    6. einem Gespräch mit dem Bewerber

    Die im vorstehenden Absatz genannten Bestandteile 1., 2., 3. und 5. müssen vom Bewerber bis 10:00 Uhr MEZ am Tag vor dem Termin der Aufnahmeprüfung in der in vorstehenden Absatz genannten digitalen Form zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgabenstellung dazu erhalten die Bewerber 72 Stunden vor der in Satz 1 genannten Einreichfrist. Die mündliche Analyse eines vorgegebenen kurzen Tanzvideos gem. Abs. 4. erfolgt im Rahmen des Bewerbungsgesprächs.

    Die Semestergebühr beträgt 534,30 EUR. (Änderungen vorbehalten).