Auslands-BaföG

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum durch eine BAföG-Förderung finanziell unterstützt werden, selbst wenn Studierende für ihr Studium in Deutschland bisher keines beziehen. Diese Option wird mit den höheren Lebenshaltungskosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen, begründet.

Beziehen Studierende Inlands-BAföG, besteht jedoch nicht automatisch Anspruch auf Auslands-BAföG, es muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Für die Förderung sind je nach Zielland spezifische Ämter zuständig. Die entsprechenden Anträge sind dort zu stellen. Anträge müssen mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.